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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 28.05.2020 - 3 L 282/20   

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https://dejure.org/2020,19334
VG Leipzig, 28.05.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,19334)
VG Leipzig, Entscheidung vom 28.05.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,19334)
VG Leipzig, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,19334)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 3 B 218/20

    Erledigung der Hauptsache; Allgemeinverfügung; Corona

    Az.: 3 B 218/20 3 L 282/20.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 28. Mai 2020 - 3 L 282/20 - geändert.

  • OVG Sachsen, 16.07.2020 - 3 B 235/20

    Aufenthaltserlaubnis; Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse;

    Az.: 3 B 235/20 3 L 282/20.

    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Mai 2020 - 3 L 282/20 -, werden, soweit damit die einstweiligen Rechtsschutzanträge abgelehnt wurden, zurückgewiesen.

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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23241
VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,23241)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.07.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,23241)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,23241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - 10 S 6.18

    Beseitigung eines Pferdeunterstands im Außenbereich; landwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. September 2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris, Rn. 6; Beschl. v. 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris, Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris, Rn. 10; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff.).

    Ob die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. September 2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris, Rn. 5; Beschl. d. Kammer v. 13. Mai 2019 - 3 L 566/18 -, juris, Rn. 5).

  • VG Cottbus, 24.06.2019 - 3 L 273/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Die Nutzungsuntersagung erweist sich in diesen Fällen nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal, d.h. genehmigungsfähig ist, oder - unter den genannten Bedingungen - unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. zu alldem: Beschl. d. Kammer v. 24. Juni 2019 - VG 3 L 273/19 -, juris, Rn. 17).

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschl. d. Kammer v. 24. Juni 2019 - VG 3 L 273/19 -, juris, Rn. 21).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 3 M 479/15

    Versiegelung als Mittel der Verwaltungsvollstreckung in Baurecht; Statthaftigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Die Versiegelung bedarf daher keiner vorherigen Androhung gemäß § 27 VwVGBbg (zur vergleichbaren Regelung: OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17. April 2018 - 3 M 479/15 -, juris; Reimus, a.a.O., Rn. 24 zu § 80, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris; Beschl. v. 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12

    Bauordnungsrecht: Räumungsanordnung wegen illegaler Wohnnutzung // Illegale

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Das Belassen dieser Einrichtung in den für diese Nutzung vorgesehenen Räumen zu Aufenthaltszwecken führt zu einer Perpetuierung dieser Nutzung und kann deshalb im Falle ihrer Rechtswidrigkeit untersagt werden (vgl. ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris, Leitsatz u. Rn. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 15 ZB 17.1094 -, juris, Rn. 14; Bayerischer VGH, Urt. v. 19. November 2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rn. 23 ff.; ständige Rechtsprechung d. Kammer, zuletzt: Beschl. v. 26. März 2020 - VG 3 L 947/19 - juris,; andere Ansicht: VG Potsdam, Beschl. v. 07. September 2016 - VG 5 L 743/16 -, n.v.; Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, a. a. O., 4. Aufl. 2017, § 80, Rn. 21; ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Insoweit ist denkbar, dass die Grenze der verfahrensfreien Instandhaltung erreicht ist, wo die Eingriffe in die Substanz über das nach Nr. 11 erlaubte hinausgehen, da Instandhaltungsarbeiten regelmäßig in etwa gleichem Umfang wiederkehrende bauliche Maßnahmen sind, die (nur) zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Baus oder der baulichen Substanz vorgenommen werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (vgl. Knuth, in: Wilke / Dageförde u. a.,Bauordnung für Berlin, Kommentar, 6. Auflage 2008, Rdnr. 38 zu § 62), mithin der Austausch von Bauteilen nicht unter diese Regelung fällt (so auch die bis zum 01. August 2018 geltende VwV BbgBO Rdnr. 55.8.10) oder aber, dass der Instandhaltungsbegriff weiter zu sehen ist, nämlich dahingehend, dass nur dann eine Baugenehmigungspflicht besteht, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 S 4.05 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31. August 2011 - 10 N 98.09 - näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Dezember 2016 [10 S 42.15], - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. September 2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris, Rn. 6; Beschl. v. 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris, Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris, Rn. 10; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. September 2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris, Rn. 6; Beschl. v. 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris, Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris, Rn. 10; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 2 S 102.10

    Nutzungsuntersagung; Einfamilienwohnhaus; Bestimmtheit; formelle Illegalität;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris; Beschl. v. 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Auszug aus VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Insoweit ist denkbar, dass die Grenze der verfahrensfreien Instandhaltung erreicht ist, wo die Eingriffe in die Substanz über das nach Nr. 11 erlaubte hinausgehen, da Instandhaltungsarbeiten regelmäßig in etwa gleichem Umfang wiederkehrende bauliche Maßnahmen sind, die (nur) zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Baus oder der baulichen Substanz vorgenommen werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (vgl. Knuth, in: Wilke / Dageförde u. a.,Bauordnung für Berlin, Kommentar, 6. Auflage 2008, Rdnr. 38 zu § 62), mithin der Austausch von Bauteilen nicht unter diese Regelung fällt (so auch die bis zum 01. August 2018 geltende VwV BbgBO Rdnr. 55.8.10) oder aber, dass der Instandhaltungsbegriff weiter zu sehen ist, nämlich dahingehend, dass nur dann eine Baugenehmigungspflicht besteht, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 S 4.05 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31. August 2011 - 10 N 98.09 - näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Dezember 2016 [10 S 42.15], - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - 2 N 23.13

    Zulassungsantrag; Beseitigungsanordnung; Wochenendhaus; staatliche Verwaltung

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1094

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 2 S 48.16

    Vorhalten von Einrichtungsgegenständen als Nutzungsausübung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 2 S 62.12

    Herstellung von Holzhackschnitzeln; Grundstückspächter; Nutzungsuntersagung;

  • VG Cottbus, 13.05.2019 - 3 L 566/18

    Sofortvollzug einer Ordnungsverfügung zum Rückbau einer baulichen Anlage;

  • VG Cottbus, 19.09.2017 - 3 K 280/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 24.06.2010 - 7 K 493/07

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die

  • VG Braunschweig, 31.07.2002 - 3 B 185/02

    Amtsgericht; bereite Mittel; Selbsthilfe; Unterhaltsanspruch

  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
    Dabei bedarf es vorliegend keiner abschließenden Entscheidung dazu, wie das Verhältnis von § 61 Abs. 3 BbgBO zu § 61 Abs. 1 Nr. 11 BbgBO zu bestimmen ist (zu den Einzelheiten vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 3 L 282/20 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Sie erfasst insbesondere nicht den Austausch der Sparren oder sonstiger tragender Teile der Dachkonstruktion wie sonstiger konstruktiver bzw. gestalterischer Änderungen der Dachkonstruktion (zutreffend VG Cottbus, Urteil vom 15. März 2017 - 1206/14 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 28. Juli 2020 - 3 L 282/20 -, juris Rn 13; zur parallelen Vorschrift Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 lif.

  • VG Cottbus, 06.10.2023 - 3 K 134/22
    Das Belassen dieser Einrichtung in den für diese Nutzung vorgesehenen Räumen zu Aufenthaltszwecken führt zu einer Perpetuierung dieser Nutzung und kann deshalb im Falle ihrer Rechtswidrigkeit gleichermaßen untersagt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2020 - 3 L 282/20 - juris, Rn. 19).

    Die Nutzungsuntersagung wäre in solchen Fällen lediglich dann ermessensfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung offensichtlich, das heißt ohne jede Prüfung ersichtlich genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz steht oder wenn eine atypische Fallkonstellation ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip untersetzen würde (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2020, a. a. O., Rn. 20).

  • VG Potsdam, 13.04.2022 - 4 K 240/22
    Dabei bedarf es vorliegend keiner abschließenden Entscheidung dazu, wie das Verhältnis von § 61 Abs. 3 BbgBO zu § 61 Abs. 1 Nr. 11 BbgBO zu bestimmen ist (zu den Einzelheiten vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 3 L 282/20 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Die Versiegelung bedarf daher keiner vorherigen Androhung gemäß § 27 VwVGBbg (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 28. Juli 2020 - VG 3 L 282/20 -, juris, Rn. 22; zur dortigen vergleichbaren Landesregelung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17. April 2018 - 3 M 479/15 -, juris; Reimus, a.a.O., Rn. 24 zu § 80, m.w.N.).
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VG Dresden, 25.05.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,21650)
VG Dresden, Entscheidung vom 25.05.2020 - 3 L 282/20 (https://dejure.org/2020,21650)
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